Honorar

Leistungen für Beratung, Coaching und Paartherapie sind umsatzsteuerrechtlich keine Heilleistungen und daher umsatzsteuerpflichtig und  können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Honorar: Das Honorar wird in Abhängigkeit von Aufwand und erfragter Leistung individuell mit dem  Klienten / den Klientinnen vereinbart.

Leistungen für Psychotherapie: Heilleistungen, die ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringe, wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

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