Konflikte und Krisen überwinden für Paare und Einzelpersonen
Honorar
Leistungen für Beratung, Coaching und Paartherapie sind umsatzsteuerrechtlich keine Heilleistungen und daher umsatzsteuerpflichtig und können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Honorar: Das Honorar wird in Abhängigkeit von Aufwand und erfragter Leistung individuell mit dem Klienten / den Klientinnen vereinbart.
Leistungen für Psychotherapie: Heilleistungen, die ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringe, wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.